Moses-Projekt Amberg (Symbol)

Straffreiheit

Eine Mutter macht sich strafbar, wenn sie das Kind aussetzt und die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung des Kindes in Kauf nimmt. (§221 StGB).

Durch die anonyme Übergabe des Kindes wird diese Gefährdung für das Kind ausgeschlossen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Mutter wegen Unterhaltsverletzung (§170 StGB) belangt werden kann, weil es bei der Übergabe aufgrund der Hilflosigkeit auch an der Leistungsfähigkeit der Frau zur Erbringung des Unterhaltes fehlen wird. Ferner ist die Übergabe nicht als Unterhaltspflichtverletzung, sondern als Hilfe für Mutter und Kind zu sehen.

Es kann angenommen werden, dass sich bei solchen Projektvorgaben Eltern lieber an den Projektträger wenden, als ihr Kind einfach auszusetzen, das Kindesleben zu gefährden und sich damit in die Gefahr der Strafverfolgung zu begeben.


Anforderung an das Projekt

SKF Symbol (Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.)

Anonymität

Name des Projekts

Präambel

Problem

Öffentlichkeitsarbeit

Ziel

Lösung

Schlußbemerkung

Projektdauer

Straffreiheit

Vertragsbeispiel

Kosten

Homepage

Service

Information

Impressum

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