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Die seit Jahrzehnten andauernde
Diskussion um die gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen
hat ein Umdenken für den Lebensschutz durch Strafandrohung zu Gunsten
des Lebensschutzes durch solidarische Hilfe eingeleitet. Außer Acht
blieben die Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft austragen, sich aber
nicht in der Lage sehen, das Kind aufzuziehen bei gleichzeitiger Ablehnung,
den offiziellen Weg einer Adoptionsfreigabe des Kindes einzuschlagen, weil
sie als Mütter unentdeckt bleiben wollen.
Es wird vermutet, daß
dramatische Beziehungs- und Familienverhältnisse Frauen veranlassen,
ein Kind auszusetzen. Wahrscheinlich wollen sie aus Angst vor Strafe und
aus Scham unentdeckt bleiben. Schwangerenberatung, nachgehende Hilfe und
Begleitung werden daher nicht in Anspruch genommen. Außerdem treffen
diese Schwangeren meist keine Geburtsvorbereitung, entbinden allein und geheim
ihr Kind, um ihre Anonymität zu wahren.
Tatsachenberichte, daß
Kinder gequält oder gar getötet werden, lassen ebenfalls auf ein
äußerst schwieriges Umfeld von Kindern und ihren Eltern
schließen. Ob für diese Fälle das Projektangebot eine alternative
Hilfe darstellt, kann z. Z. nicht beantwortet werden. |
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