Das Projekt
"Moses" hat zum Ziel, Frauen, die ein Kind geboren haben, sich in einer extrem
belasteten, subjektiv zunächst ausweglos erscheinenden Situation befinden
und daher die Aussetzung oder gar die Tötung des Kindes in Erwägung
ziehen, neben den regulären Hilfsmöglichkeiten ein Lösungsangebot
zu machen und die Mutter an eine legale und im Einzelfall praktikable
Lösung heranzuführen.
Das Projekt
ist bei der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V., Amberg, (SkF) angesiedelt und
dient vorrangig dem Lebensschutz des Kindes.
Die Beraterin
erarbeitet mit der Frau Lebensperspektiven für sie und das Kind. Dies
kann z.B. sein, die Aufnahme des Kindes durch die Mutter selbst bei
entsprechender Hilfestellung, die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie
oder auch die Freigabe des Kindes zur Adoption.
Damit die
in § 6 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchwKG) und in Art. 2
Abs. 3 Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG) geregelte
Anonymität wirklich garantiert wird und die Hilfe nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) reibungslos und vertraulich im Zusammenwirken
zwischen Schwangerschaftsberatungsstelle, dem Pflegekinderdienst des SkF
und dem Jugendamt... abgewickelt werden kann, wird nachfolgender Vertrag
zwischen dem SkF und der Stadt/Landkreis... über die Übertragung
von Aufgaben des Jugendamts nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII),
dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FGG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschlossen. |