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Die Höhe der Kosten
können nicht angegeben werden, da keinerlei Erfahrung besteht, ob das
Angebot der anonymen Abgabe eines Kindes angenommen wird und wie viele
Bearbeitungsstunden dafür erforderlich sind. Im übrigen wird für
die Unterbringungskosten von Kindern das KJHG die rechtliche Grundlage sein.
Die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit hängen von der Art der Mitwirkung
und Durchführung auch anderer Stellen, wie z. B. dem Freistaat Bayern
und den Kommunen ab. |
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