Die derzeitige Rechtslage
ermöglicht es in der staatlich anerkannten Schwangerenberatung, dass
die Frau auf Wunsch anonym beraten werden kann und die Ratsuchende somit
ihre Identität nicht preisgeben muss. Die Dauer der Anonymität
bestimmt die Frau selbst. Damit soll gezielt die Schwellenangst von Frauen
abgebaut werden. Mit Hilfe des Anonymitätsschutzes sollen Frauen, die
unmittelbar vor der Geburt oder danach glauben, mit ihrem Kind nicht leben
zu können, diskret erreicht und aufgefangen werden, bevor sie eine
folgenschwere Kurzschlusshandlung für sich und das Kind begehen.
So besteht für die Mutter
die Möglichkeit, anonym Beratung und Auskünfte zu erhalten, anonym
im Krankenhaus (z. Zt. nur im St. Anna Krankenhaus) zu entbinden und eventuell
auch das Kind anonym zurückzulassen oder zu übergeben.
Damit die in §6 Abs. 2
Schwangerschaftskonfliktgesetz und die im Art. 2 Abs. 3 Bayerisches
Schwangerenberatungsgesetz geregelte Anonymität garantiert wird und
die Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz reibungslos und vertraulich
abgewickelt werden kann, bedarf es der Übertragung von Aufgaben der
zuständigen Jugendämter der Stadt Amberg und des Landkreises
Amberg-Sulzbach auf den Sozialdienst kath. Frauen e. V. Amberg.
Rechtsgültige Verträge
über die Übertragung von Jugendamtsaufgaben im Rahmen des
Moses-Projekts zwischen den o. g. Kommunen und dem Projektträger sind
Teil des Projektes. |