Moses-Projekt Amberg (Symbol)

Anonymität

Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es in der staatlich anerkannten Schwangerenberatung, dass die Frau auf Wunsch anonym beraten werden kann und die Ratsuchende somit ihre Identität nicht preisgeben muss. Die Dauer der Anonymität bestimmt die Frau selbst. Damit soll gezielt die Schwellenangst von Frauen abgebaut werden. Mit Hilfe des Anonymitätsschutzes sollen Frauen, die unmittelbar vor der Geburt oder danach glauben, mit ihrem Kind nicht leben zu können, diskret erreicht und aufgefangen werden, bevor sie eine folgenschwere Kurzschlusshandlung für sich und das Kind begehen.

So besteht für die Mutter die Möglichkeit, anonym Beratung und Auskünfte zu erhalten, anonym im Krankenhaus (z. Zt. nur im St. Anna Krankenhaus) zu entbinden und eventuell auch das Kind anonym zurückzulassen oder zu übergeben.

Damit die in §6 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz und die im Art. 2 Abs. 3 Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz geregelte Anonymität garantiert wird und die Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz reibungslos und vertraulich abgewickelt werden kann, bedarf es der Übertragung von Aufgaben der zuständigen Jugendämter der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach auf den Sozialdienst kath. Frauen e. V. Amberg.

Rechtsgültige Verträge über die Übertragung von Jugendamtsaufgaben im Rahmen des Moses-Projekts zwischen den o. g. Kommunen und dem Projektträger sind Teil des Projektes.


Anforderung an das Projekt

SKF Symbol (Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.)

Anonymität

Name des Projekts

Präambel

Problem

Öffentlichkeitsarbeit

Ziel

Lösung

Schlußbemerkung

Projektdauer

Straffreiheit

Vertragsbeispiel

Kosten

Homepage

Service

Information

Impressum

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